Mehrere Sicherheitsgutachten sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sicherheitsrisiken und das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmern nicht größer sind als bei anderen zugelassenen Kleinfahrzeugen. Seit der Produkteinführung wurden nur vereinzelt Segway-Unfälle gemeldet. Die Bremsverzögerung übertrifft mit mehr als 5 m/s² die gesetzliche Vorgabe von 3,5 m/s². In dem 100-seitigen Abschlussbericht „Segway im öffentlichen Verkehrsraum“, den die TU Kaiserslautern im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausbrachte, schreibt Hartmut Topp : „Das Unfallrisiko und die Gefährlichkeit von Stürzen erscheinen beim Segway im Vergleich etwa zum Fahrrad geringer.“
Kurzbericht zum Pilotprojekt Segway im öffentlichen Verkehrsraum . Saarbrücken, Januar 2006 (PDF 320 kB)